Pflegeberatung

Bereits seit 2009 ist der Anspruch auf eine persönliche Pflegeberatung ins Sozialgesetzbuch 11 (SGB XI) mit aufgenommen und 2012 durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) nochmals genauer bestimmt worden.

Alle Pflegekassen sind verpflichtet, dem Antragsteller unmittelbar nach Eingang eines erstmaligen Antrags auf Pflegeleistungen, entweder unter Angabe einer Kontaktperson einen konkreten Beratungstermin zur Pflegeberatung anzubieten, eine Beratungsstelle zu nennen oder einen Beratungsgutschein auszustellen.

Dabei kann der Betroffene selber oder ein Angehörige diese Beratung in Anspruch nehmen.

Die Pflegeberater der Kranken- und Pflegekassen (gesetzliche u. private Kassen) kommen dann nach Anforderung zu Ihnen nach Hause, um sich einen Überblick über Ihre Pflege – und Versorgungsituation zu verschaffen. Sie beraten umfassend über das vorhandene Leistungsangebot der unterschiedlichen Kostenträger und unterstützen bei Bedarf auch bei der Umsetzung.

Ab Antragstellung steht Ihnen innerhalb von 14 Tage diese Pflegeberatung zu.

Beantragen können Sie die Pflegeberatung auch formlos als Dreizeiler bei Ihrer Kranken- und Pflegekasse.

Wir, die Pflegeberatung360 sind so ein unabhängiger Berater in der Region Hannover, den Sie hierfür in Anspruch nehmen können.

Jeder Versicherte hat also einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenfreie und neutrale Pflegeberatung nach §7a SGB XI.

unsere partner

Neben der Pflegeberatung nach §7a SGB XI, stehen wir unseren Klienten seit 2006 auch bei nachfolgenden Themen kompetent zur Seite. – Wobei es sich dabei um eine reine private Leistung handelt.

  • Widerspruchsverfahren (bei abgelehnten Pflegegrad)
  • Hilfe bei allen Antragsverfahren (z.B. Ersteinstufung, Schwerbehindertenausweis, Blindengeld)
  • Abwicklung jeglichem Schriftverkehr mit gesetzlichen oder PRIVATEN Krankenkassen
  • Pflegeoptimierung (z.B. Entlastung der Angehörigen durch Entlastungsleistungen)
  • Demenzberatung und Schulung für Angehörige
  • Wohnumfeldverbessernde Beratung (Treppenlifte, Rampen usw.)
  • Wohnformberatung (Heim, Wohngruppe, Betreutes Wohnen)
  • Finanzierung der Pflege

Hinweis

Pflegeberatung360 erbringt keine Pflege-Leistung nach dem Sozialgesetzbuch Elfter Teil (SGB XI) und führt keine Rechtsberatung durch.

KONTAKT

Pflegeberatung360
Ladeholzstr. 2A
31319 Hannover-Sehnde

05138 – 6015645
info@pflegeberatung360.de
www.pflegeberatung360.de

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